Lehrgang Versicherungsvermittler VBV

Die vielen Veränderungen in der Versicherungswirtschaft und die vielfältigeren Bedürfnisse der Kunden lassen die Anforderungen an Versicherungsvermittler steigen. Der schweizerische Gesetzgeber hat daher 2006 die Versicherungsvermittlung geregelt: Wer sich als Versicherungsvermittler in das öffentliche Register der Finma (Finanzmarktaufsicht) eintragen lassen will, muss definierte Kriterien erfüllen: ein tadelloser Leumund, eine Haftpflichtversicherung und vor allem gute Kenntnisse in allen Versicherungsbelangen, die mit einem anerkannten Bildungsabschluss nachgewiesen werden müssen. Die Ausbildung und Prüfung zum Versicherungsvermittler VBV deckt diese Bildungsanforderungen ab.

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In Zusammenarbeit mit dem VBV Berufsbildungs- verband der Ver- sicherungswirtschaft.